• Neue Corona-Informationen

    April 2022
    Corona Virus

    Seit dem 3. April 2022 gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Durch sie wurden die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben und nun stark auf die Eigenverantwortung gesetzt.

    Alle Zugangsregeln wie 2G oder 3G, und die Obergrenzen bei Veranstaltungen entfallen seit 3. April. Im Einzelhandel, aber auch an Schulen und in Freizeiteinrichtungen müssen keine Masken mehr getragen werden.

    Jeder wird angehalten, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet von § 2 (16. BayIfSMV) empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.

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